Annuitätendarlehen
Festdarlehen
Flex-Darlehen
Flex Plus - Darlehen
Forward Darlehen
Konstant-Darlehen
Kombi - Darlehen
Konstant Kombi - Darlehen
KfW-Darlehen
Volltilger-Darlehen
Berlin
Baden - Württemberg
Bayern
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg - Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Bausparen
Investmentfonds
Leben- und Renten
Sondertilgungen
MaBV
Abtretung

Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Wenn ein Darlehensnehmer beispielsweise einen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung hat, kann dieser Anspruch an den Darlehensgeber abgetreten werden. Auch können bei einer Immobilienfinanzierung die Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen, Investmentfonds und Grundschulden abgetreten werden.



Zurück zum Lexikon Baufinanzierung